Wann gilt die Fahrzeit Ihrer Dienstreise als Arbeitszeit?

Soviel vorweg, grundsätzlich ist eine Dienstreise bezahlte Arbeitszeit. Solange sie innerhalb ihrer regulären Arbeitszeit reisen, gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit. Außerhalb dieser Arbeitszeit ist es ein wenig komplizierter. Wir wären nicht in Deutschland, wenn es dabei nicht ein Regelwerk und einiges zu beachten gäbe. Sie bekommen hier alle nötigen Informationen, um die Arbeitszeiten ihrer beruflichen Reisezeit korrekt einzuordnen.

Welche Reisetätigkeit gilt als Arbeitszeit

WasBezahltUnbezahltDefinition
DienstreiseX
Reisetätigkeit aus beruflichen Gründen
ArbeitswegXFahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte
Dienstgänge
XFortbewegung innerhalb der Stadtgrenze

Tabelle: Unterschied Dienstreise, Arbeitsweg, Dienstgänge

Definition Dienstreise

Als Dienstreise oder Arbeitsreise werden alle Reisetätigkeiten aus beruflichen Gründen bezeichnet. Dazu gehören Fahrten zu Besprechungen mit Kunden und Lieferanten, Fahrten zu Kollegen an anderen Firmenstandorten, Ausstellungen und Messen. Ebenso zählen die Anreisen zu Seminaren, Tagungen und beruflichen Veranstaltungen dazu.

Boardinghouse Oberding

Wann gilt eine Dienstreise als Arbeitszeit?

Ihr Vorgesetzter weist sie an, dienstlich vorübergehend in eine andere Stadt oder gar ein anderes Land zu reisen? Dann sind sie auf Dienstreise. Für alle, bei denen das Reisen nicht zur Hauptleistung zählt, ist § 612 Abs. 1 BGB die Vergütungsgrundlage.

Demnach gilt “eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.” Bei Führungskräften oder überdurchschnittlichem Gehalt kann die Reisezeit demnach bereits mit dem Gehalt abgegolten sein.

Welche Zeiten Ihrer Dienstreise als Arbeitszeit gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Welcher Teil der Reisezeit wird bezahlt?

Spätestens jetzt wird es ein wenig komplex. Denn nicht alle Teile der Reise fallen unter dieselbe Regelung. Wir unterscheiden hier zwischen:

Wann gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit?

Sie reisen während Ihrer regulären Arbeitszeit? Dann gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit, unabhängig davon, ob sie die An- und Abreise zum Arbeiten nutzen und mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind (§611a Abs. 2 BGB).

Beanspruchungstheorie

Bei der Einordnung der Fahrtzeit als Arbeitszeit geht es um die Frage, ob sie während der Fahrt im überwiegenden Interesse ihres Arbeitgebers beansprucht werden.

Hierzu drei Beispiele:

Unterschied zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit

Die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Ruhezeit auf Dienstreise ist wichtig, wenn es um die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Ruhezeiten geht.

Arbeitszeiten
Ihre Arbeitseinsätze im Rahmen ihrer Dienstreise gelten selbstverständlich als Arbeitszeit.

Hierzu zählen:

  • Meetings
  • berufliche Telefonate
  • gemeinsames Mittagessen oder Dinner mit Kunden

Ruhezeiten
Ruhezeiten gelten nicht als Arbeitszeit.

Hierzu zählen:

  • Die Zeit in ihrer Unterkunft
  • private Mahlzeiten
  • die Zeitspanne zwischen zwei Terminen (wenn sie diese Zeiten nicht für Vorbereitungen oder dergleichen nutzen)

Mindestruhezeit und Höchstarbeitszeit

Nach dem ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten, wobei Ausnahmen von bis zu zehn Stunden möglich sind – in diesem Fall dürfen die acht Stunden über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschritten werden.

Dienstreise am Wochenende

Nach § 11 des Arbeitszeitgesetzes müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Insofern sollten sie bei Dienstreisen, die sonntags angetreten werden, prüfen, inwiefern Arbeitszeiten mit enthalten sind und dementsprechend hier Berücksichtigung finden.

Darüber hinaus muss Ihr Arbeitgeber ihnen bei Arbeitseinsätzen an einem Sonntag innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag gewähren.

Empfohlen: Dokumentation der Arbeitszeiten während der Dienstreise

Um ihre Arbeitszeiten während der Dienstreise anschließend korrekt abzurechnen, sollten sie die Zeiten dokumentieren und vorab genaue Absprachen mit Ihrem Vorgesetzten treffen.

Es ist von Vorteil, ihre Arbeitszeit genau zu erfassen. Damit können sie nachweisen, wieviele Stunden Sie gearbeitet haben. Erfassen Sie auch eventuelle Überstunden, denn wenn Sie unterwegs sind, kann es schnell mal vorkommen, dass Sie über die reguläre Arbeitszeit hinaus arbeiten.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, alle anfallenden Kosten zu dokumentieren und deren Belege zu sammeln. Diese benötigen Sie für die Reisekostenabrechnung.

  • Aufenthaltskosten wie zum Beispiel Übernachtung im Boardinghouse
  • Verpflegung
  • Transportkosten (ÖV, Taxi, etc.)
  • Andere Kosten (Parkkosten, Telefonkosten, Trinkgeld bei Restaurantbesuchen)

Unbezahlte Reisetätigkeit

Normalerweise werden weder der Arbeitsweg noch Dienstgänge innerhalb der Stadtgrenzen vergütet. Inwiefern sich die Begriffen unterscheiden, lesen Sie in den folgenden Definitionen:

Arbeitsweg und Wegezeiten

Dies sind die Fahrten von Ihrer Wohnung zu Ihrer Arbeitsstätte innerhalb oder außerhalb des Betriebs. Wenn sie einen festen Dienstort haben, liegt dieser Arbeitsweg in Ihrer privaten Sphäre und wird laut ArbZG nicht vergütet.

Ausnahme:
Sie haben keine fest zugewiesene Arbeitsstätte oder das Reisen ist wesentlicher Bestandteil ihrer Hauptleistungspflicht (z.B. Außendienstmitarbeiter, Reiseleiter, LKW-, Taxi- oder Kurierfahrer). Ihre Wegezeiten inklusive der ersten Fahrt von Ihrer Wohnung oder Ihrem Betrieb zum Kunden und zurück sind also Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Oder sie fahren zu einer Niederlassung, die weiter entfernt ist als ihre übliche Arbeitsstätte – dann können sie diesen Weg als Arbeitszeit ebenfalls geltend machen.

Dienstgänge

Der Unterschied zwischen Dienstgängen und Dienstreisen ist die zurückgelegte Distanz: Dienstgänge finden in der näheren Umgebung Ihrer Arbeitsstätte statt und spätestens beim Überschreiten einer Stadtgrenze wird aus dem Dienstgang in der Regel eine Dienstreise. Bei großen Städten und einem Termin am anderen Ende der Stadt kann ggf. auch ohne Überschreiten der Stadtgrenze von einer Dienstreise gesprochen werden. Dienstgänge bekommen sie nicht bezahlt.

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