Soviel vorweg, grundsätzlich ist eine Dienstreise bezahlte Arbeitszeit. Solange sie innerhalb ihrer regulären Arbeitszeit reisen, gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit. Außerhalb dieser Arbeitszeit ist es ein wenig komplizierter. Wir wären nicht in Deutschland, wenn es dabei nicht ein Regelwerk und einiges zu beachten gäbe. Sie bekommen hier alle nötigen Informationen, um die Arbeitszeiten ihrer beruflichen Reisezeit korrekt einzuordnen.
Welche Reisetätigkeit gilt als Arbeitszeit
Was | Bezahlt | Unbezahlt | Definition |
---|---|---|---|
Dienstreise | X | Reisetätigkeit aus beruflichen Gründen | |
Arbeitsweg | X | Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte | |
Dienstgänge | X | Fortbewegung innerhalb der Stadtgrenze |
Tabelle: Unterschied Dienstreise, Arbeitsweg, Dienstgänge
Definition Dienstreise
Als Dienstreise oder Arbeitsreise werden alle Reisetätigkeiten aus beruflichen Gründen bezeichnet. Dazu gehören Fahrten zu Besprechungen mit Kunden und Lieferanten, Fahrten zu Kollegen an anderen Firmenstandorten, Ausstellungen und Messen. Ebenso zählen die Anreisen zu Seminaren, Tagungen und beruflichen Veranstaltungen dazu.
Wann gilt eine Dienstreise als Arbeitszeit?
Ihr Vorgesetzter weist sie an, dienstlich vorübergehend in eine andere Stadt oder gar ein anderes Land zu reisen? Dann sind sie auf Dienstreise. Für alle, bei denen das Reisen nicht zur Hauptleistung zählt, ist § 612 Abs. 1 BGB die Vergütungsgrundlage.
Demnach gilt “eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.” Bei Führungskräften oder überdurchschnittlichem Gehalt kann die Reisezeit demnach bereits mit dem Gehalt abgegolten sein.
Welche Zeiten Ihrer Dienstreise als Arbeitszeit gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Welcher Teil der Reisezeit wird bezahlt?
Spätestens jetzt wird es ein wenig komplex. Denn nicht alle Teile der Reise fallen unter dieselbe Regelung. Wir unterscheiden hier zwischen:
Wann gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit?
Sie reisen während Ihrer regulären Arbeitszeit? Dann gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit, unabhängig davon, ob sie die An- und Abreise zum Arbeiten nutzen und mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind (§611a Abs. 2 BGB).
Gut zu wissen: Außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit bekommen sie die An- und Abreise nur bezahlt, wenn sie auf Anweisung ihres Vorgesetzten währenddessen arbeiten (zum Beispiel sitzen sie im Zug und bereiten dort die Präsentation für den Kunden vor) oder wenn sie sie nach der Beanspruchungstheorie nicht ausruhen können.
Beanspruchungstheorie
Bei der Einordnung der Fahrtzeit als Arbeitszeit geht es um die Frage, ob sie während der Fahrt im überwiegenden Interesse ihres Arbeitgebers beansprucht werden.
Hierzu drei Beispiele:
Wenn ihr Arbeitgeber sie anweist, mit dem Auto zu fahren, können sie sich als lenkender Fahrer nicht erholen und die Fahrzeit ist Arbeitszeit. Als Beifahrer dagegen können sie sich ausruhen und die Fahrzeit gilt nicht als Arbeitszeit. Wenn sie von Ihrer Wohnung aus starten, müssen sie aber Ihre gewöhnliche Fahrzeit zur Arbeitsstätte abziehen.
Ihnen steht die Wahl des Verkehrsmittels frei und sie entscheiden sich freiwillig für das Auto? Dann können sie die Fahrzeit nicht als Arbeitszeit geltend machen, denn theoretisch hätten sie sich ausruhen können. Ausnahmen können gelten, wenn die Fahrt mit dem Auto gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet.
Sie sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Selbst wenn sie die Zeit freiwillig zum Arbeiten nutzen, haben sie theoretisch die Möglichkeit, sich auszuruhen. Deshalb gilt die Fahrt nicht als Arbeitszeit.
Unterschied zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit
Die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Ruhezeit auf Dienstreise ist wichtig, wenn es um die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Ruhezeiten geht.
Arbeitszeiten
Ihre Arbeitseinsätze im Rahmen ihrer Dienstreise gelten selbstverständlich als Arbeitszeit.
Hierzu zählen:
Ruhezeiten
Ruhezeiten gelten nicht als Arbeitszeit.
Hierzu zählen:
Mindestruhezeit und Höchstarbeitszeit
Nach dem ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten, wobei Ausnahmen von bis zu zehn Stunden möglich sind – in diesem Fall dürfen die acht Stunden über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschritten werden.
Dienstreise am Wochenende
Nach § 11 des Arbeitszeitgesetzes müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Insofern sollten sie bei Dienstreisen, die sonntags angetreten werden, prüfen, inwiefern Arbeitszeiten mit enthalten sind und dementsprechend hier Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus muss Ihr Arbeitgeber ihnen bei Arbeitseinsätzen an einem Sonntag innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag gewähren.
Empfohlen: Dokumentation der Arbeitszeiten während der Dienstreise
Um ihre Arbeitszeiten während der Dienstreise anschließend korrekt abzurechnen, sollten sie die Zeiten dokumentieren und vorab genaue Absprachen mit Ihrem Vorgesetzten treffen.
Es ist von Vorteil, ihre Arbeitszeit genau zu erfassen. Damit können sie nachweisen, wieviele Stunden Sie gearbeitet haben. Erfassen Sie auch eventuelle Überstunden, denn wenn Sie unterwegs sind, kann es schnell mal vorkommen, dass Sie über die reguläre Arbeitszeit hinaus arbeiten.
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, alle anfallenden Kosten zu dokumentieren und deren Belege zu sammeln. Diese benötigen Sie für die Reisekostenabrechnung.
Unbezahlte Reisetätigkeit
Normalerweise werden weder der Arbeitsweg noch Dienstgänge innerhalb der Stadtgrenzen vergütet. Inwiefern sich die Begriffen unterscheiden, lesen Sie in den folgenden Definitionen:
Arbeitsweg und Wegezeiten
Dies sind die Fahrten von Ihrer Wohnung zu Ihrer Arbeitsstätte innerhalb oder außerhalb des Betriebs. Wenn sie einen festen Dienstort haben, liegt dieser Arbeitsweg in Ihrer privaten Sphäre und wird laut ArbZG nicht vergütet.
Ausnahme:
Sie haben keine fest zugewiesene Arbeitsstätte oder das Reisen ist wesentlicher Bestandteil ihrer Hauptleistungspflicht (z.B. Außendienstmitarbeiter, Reiseleiter, LKW-, Taxi- oder Kurierfahrer). Ihre Wegezeiten inklusive der ersten Fahrt von Ihrer Wohnung oder Ihrem Betrieb zum Kunden und zurück sind also Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Oder sie fahren zu einer Niederlassung, die weiter entfernt ist als ihre übliche Arbeitsstätte – dann können sie diesen Weg als Arbeitszeit ebenfalls geltend machen.
Dienstgänge
Der Unterschied zwischen Dienstgängen und Dienstreisen ist die zurückgelegte Distanz: Dienstgänge finden in der näheren Umgebung Ihrer Arbeitsstätte statt und spätestens beim Überschreiten einer Stadtgrenze wird aus dem Dienstgang in der Regel eine Dienstreise. Bei großen Städten und einem Termin am anderen Ende der Stadt kann ggf. auch ohne Überschreiten der Stadtgrenze von einer Dienstreise gesprochen werden. Dienstgänge bekommen sie nicht bezahlt.