Flugverspätung – Geld zurück
Verspäteter Flug? Ärgerlich, aber keine Sorge: Sie haben Rechte, und die sollten Sie kennen! Wenn Ihre Reisepläne durch eine Verspätung oder einen Flugausfall durcheinandergebracht werden, können Sie mit dem richtigen Wissen entschädigt werden und Ihre Situation besser meistern. Dieser Überblick zeigt, welche Rechte Sie haben und gibt Tipps, um Ihre Reise trotz Hindernissen erfolgreich fortzusetzen.
Entschädigung bei Flugverspätungen: Die Fakten
Flugverspätung – Ab wann gibt es Ansprüche?
- Verspätung: Ab 3 Stunden bei Ankunft
- Entschädigungsanspruch: Ja, wenn die Verspätung 3 Stunden oder mehr beträgt (abhängig von der Flugdistanz).
- Betreuungsleistungen: Essen, Getränke, Hotelunterkunft möglich, auch bei kürzeren Verspätungen, falls die Wartezeit länger andauert.
- Keine Entschädigung: Unter 3 Stunden Verspätung (nur Betreuungsleistungen, wenn nötig).
In bestimmten Fällen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, bei Verspätungen Entschädigungen zu leisten. Die Höhe der Zahlung hängt von der Dauer der Verspätung sowie der geflogenen Distanz ab. Passagiere haben ab einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Kein Anspruch besteht jedoch, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie Streiks oder Unwetter verursacht wurde. Entschädigungsansprüche verjähren nach 3 Jahren. Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere und sichert ihre Rechte in solchen Situationen. Auch bei einer Flugannullierung können Betroffene eine Entschädigung verlangen. Unter bestimmten Bedingungen wird bei Verspätungen zudem eine Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken gewährleistet.
Entschädigung: bei bestimmten Bedingungen
Höhe: nach Dauer & Distanz
Anspruch: ab 3 Stunden
Ausnahme: Streik, Unwetter
Verjährung: 3 Jahre
EU-Schutz: Fluggastrechte
Verpflegung: bei bestimmten Verspätungen
Annullierung: Entschädigung möglich
Kann die Airline die Zahlung verweigern?
Ja, die Airline kann die Zahlung verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie schwere Unwetter, Naturkatastrophen, Terrorwarnungen, politische Unruhen oder Streiks von Flughafen- und Sicherheitsmitarbeitern. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Allerdings muss die Airline dennoch Betreuungsleistungen anbieten, falls die Wartezeit erheblich ist. Wenn die Airline die Zahlung verweigert, obwohl keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, sollten Sie prüfen, ob sich eine Beschwerde oder ein rechtlicher Schritt lohnt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Flugverspätung Entschädigung Tabelle
Verspätungsdauer | Flugdistanz | Entschädigung |
---|---|---|
Ab 3 Stunden | Bis 1.500 km | Bis zu 250 € |
Ab 3 Stunden | 1.500 – 3.500 km | Bis zu 400 € |
Ab 3 Stunden | Über 3.500 km | Bis zu 600 € |
Anspruch auf alternative Beförderung oder Erstattung
Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung Ihres Fluges haben Sie das Recht auf eine alternative Beförderung zum Zielort oder die Erstattung Ihres Ticketpreises. Die Entscheidung liegt bei Ihnen: Sie können wählen, ob Sie auf einen späteren Flug der gleichen Airline oder einer anderen Fluggesellschaft umgebucht werden möchten oder ob Sie die Erstattung der Kosten für den nicht angetretenen Flug verlangen. Falls Sie sich für eine Umbuchung entscheiden, muss die Airline sicherstellen, dass Sie möglichst zeitnah befördert werden. Die Erstattung umfasst auch Rückflüge, falls diese durch die Annullierung unnötig geworden sind.
Ihre Rechte bei Flugverspätung und -ausfall
Bei Flugverspätungen oder -ausfällen sind Passagiere durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt:
Flugverspätung Entschädigung ab wann?
Bei einer Verspätung ab 3 Stunden oder der Annullierung eines Fluges steht Betroffenen in der Regel eine Entschädigung zu, deren Höhe sich nach der Flugdistanz bemisst
Zusätzlich haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen oder eine Hotelunterbringung, falls die Wartezeit länger ausfällt. ACHTUNG: Diese Rechte gelten jedoch nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks oder politische Unruhen die Verspätung oder Annullierung verursacht haben. In solchen Fällen entfällt der Anspruch auf Entschädigung, aber Betreuungsleistungen müssen dennoch gewährt werden.
Entschädigung: ab 3 Stunden
Höhe: nach Flugdistanz
Betreuungsleistungen: Essen, Getränke, Hotel
Keine Entschädigung: bei außergewöhnlichen Umständen
Betreuungsanspruch: auch bei außergewöhnlichen Umständen
Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören:
Schlechtes Wetter
Streiks des Flughafen- oder Flugpersonals
Politische Unruhen
Sicherheitsrisiken
Naturkatastrophen
Sperrungen des Luftraums
Was tun bei Flugverspätung?
Zum Schalter der Fluggesellschaft gehen:
Informieren Sie sich über die Ursache und Dauer der Verspätung.
Schriftliche Bestätigung einholen:
Lassen Sie sich die Verspätung oder Annullierung dokumentieren.
Ansprüche klären:
Fragen Sie nach Betreuungsleistungen (z.B. Essen, Getränke, Hotel).
Belege aufbewahren:
Sammeln Sie Quittungen für alle Ausgaben, die durch die Verzögerung entstanden sind.
Kommunikation dokumentieren:
Speichern Sie E-Mails und Unterhaltungen mit der Airline.
Entschädigung prüfen:
Berechnen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und wie viel Ihnen zusteht.
Wen muss ich informieren
Fluggesellschaft
Sofort informieren, Status prüfen und Bestätigung der Verspätung
Schriftliche Bestätigung
Nachweis der Verspätung oder Annullierung einholen
Quittungen aufbewahren
Alle Ausgaben dokumentieren, z.B. Verpflegung oder Hotel
Schlichtungsstelle
Kontaktieren, falls die Fluggesellschaft nicht reagiert
Notwendige Dokumente für den Anspruch
Um Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, benötigen Sie bestimmte Dokumente. Dazu gehören die Buchungsbestätigung oder das Ticket als Nachweis Ihrer Flugbuchung. Eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft über die Verspätung oder Annullierung ist ebenfalls wichtig. Bewahren Sie zudem alle Quittungen für Ausgaben auf, die aufgrund der Verspätung entstanden sind, wie für Mahlzeiten, Getränke oder Hotelübernachtungen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der während des Fluges verwendet wurde, kann ebenfalls erforderlich sein. Je nach Fall sollten Sie auch jegliche Kommunikation mit der Airline dokumentieren.
Buchungsbestätigung oder Ticket
Schriftliche Bestätigung der Verspätung/Annullierung
Quittungen für Ausgaben (Mahlzeiten, Hotel, etc.)
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Kommunikation mit der Airline
Flugverspätung: Aussergewöhnliche Umstände und Ablehnung
Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen, wenn die Verspätung oder Annullierung durch sogenannte außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Diese Situationen liegen außerhalb der Kontrolle der Airline und schließen Ereignisse mit ein. Solche sind z.B:
- extreme Wetterbedingungen
- politische Unruhen
- Terrorwarnungen
- Sicherheitsrisiken
- Streiks des Flughafen- oder Sicherheitskontrollpersonal
In diesen Fällen kann die Airline die Zahlung ablehnen. Allerdings müssen Passagiere trotzdem Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder eine Hotelunterkunft erhalten, wenn sie lange warten müssen.
Streik und andere Sonderfälle
Streiks sind ein häufiger Sonderfall, der als außergewöhnlicher Umstand gelten kann. Wenn der Streik von Flughafenmitarbeitern oder der Sicherheitskontrolle ausgeht, haftet die Fluggesellschaft in der Regel nicht für die Verspätung oder Annullierung. Handelt es sich jedoch um einen Streik des Airline-eigenen Personals, wie der Piloten oder der Kabinencrew, können Entschädigungen unter Umständen trotzdem eingefordert werden. Andere Sonderfälle, wie medizinische Notfälle an Bord oder technische Defekte, die nicht auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind, können ebenfalls als außergewöhnliche Umstände gelten. Jede Situation wird individuell geprüft, und es lohnt sich, den Anspruch dennoch geltend zu machen.
Flugverspätung – Geld zurück dank Drittanbieter
Dienstleister, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben, können eine große Hilfe sein, wenn es darum geht, Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Diese Unternehmen übernehmen den gesamten Prozess – von der Prüfung des Anspruchs über die Kommunikation mit der Airline bis hin zu rechtlichen Schritten, falls nötig. In vielen Fällen arbeiten sie auf Provisionsbasis, sodass nur eine Gebühr fällig wird, wenn die Entschädigung erfolgreich eingezogen wurde. Dies macht die Durchsetzung von Ansprüchen einfach und stressfrei, besonders wenn die Airline die Zahlung verweigert oder nicht reagiert. Solche Dienstleister sind oft eine effiziente Lösung, um unkompliziert zu Ihrem Recht zu kommen.
Dienstleister die Sie unterstützen bei Rückerstattung
Flightright
Ein führendes Unternehmen, das Passagieren bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen hilft.
AirHelp
Ein global agierender Dienstleister, der sich auf die Unterstützung von Fluggästen bei Entschädigungen spezialisiert hat.
FairPlane
Ein Anbieter, der sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten konzentriert und Passagieren zu ihrem Recht verhilft.
Erweiterte Reisethemen: Bahn- und Fernbusfahrgastrechte
Bahn- und Fernbusfahrgäste haben ebenfalls Rechte, wenn es zu Verspätungen oder Ausfällen kommt. Bei Zugverspätungen von mehr als 60 Minuten steht Reisenden eine teilweise Erstattung des Fahrpreises zu, und ab 120 Minuten kann eine höhere Erstattung beantragt werden. Auch Ansprüche auf Verpflegung und alternative Beförderung sind je nach Situation vorgesehen. Fernbusfahrgäste haben bei Verspätungen von mehr als 90 Minuten Anspruch auf Erfrischungen oder eine Hotelunterkunft, wenn eine Übernachtung notwendig wird. Es ist wichtig, Quittungen aufzubewahren und sich Verspätungen schriftlich bestätigen zu lassen, um mögliche Erstattungen einzufordern.
Verkehrsmittel | Verspätungsdauer | Anspruch |
---|---|---|
Bahn | Ab 60 Minuten | • Teilweise Erstattung des Fahrpreises • Anspruch auf alternative Beförderung/Verpflegung |
Bahn | Ab 120 Minuten | Höhere Erstattung des Fahrpreises |
Fernbus | Ab 90 Minuten | Erfrischungen oder Snacks |
Fernbus | Über 90 Minuten (mit Übernachtung) | Hotelunterkunft |