Flugverspätung – Ab wann gibts eine Entschädigung?

Flugverspätung – Geld zurück

Verspäteter Flug? Ärgerlich, aber keine Sorge: Sie haben Rechte, und die sollten Sie kennen! Wenn Ihre Reisepläne durch eine Verspätung oder einen Flugausfall durcheinandergebracht werden, können Sie mit dem richtigen Wissen entschädigt werden und Ihre Situation besser meistern. Dieser Überblick zeigt, welche Rechte Sie haben und gibt Tipps, um Ihre Reise trotz Hindernissen erfolgreich fortzusetzen.

Entschädigung bei Flugverspätungen: Die Fakten

Flugverspätung – Ab wann gibt es Ansprüche?

  • Verspätung: Ab 3 Stunden bei Ankunft
  • Entschädigungsanspruch: Ja, wenn die Verspätung 3 Stunden oder mehr beträgt (abhängig von der Flugdistanz).
  • Betreuungsleistungen: Essen, Getränke, Hotelunterkunft möglich, auch bei kürzeren Verspätungen, falls die Wartezeit länger andauert.
  • Keine Entschädigung: Unter 3 Stunden Verspätung (nur Betreuungsleistungen, wenn nötig).

In bestimmten Fällen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, bei Verspätungen Entschädigungen zu leisten. Die Höhe der Zahlung hängt von der Dauer der Verspätung sowie der geflogenen Distanz ab. Passagiere haben ab einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung. Kein Anspruch besteht jedoch, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie Streiks oder Unwetter verursacht wurde. Entschädigungsansprüche verjähren nach 3 Jahren. Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere und sichert ihre Rechte in solchen Situationen. Auch bei einer Flugannullierung können Betroffene eine Entschädigung verlangen. Unter bestimmten Bedingungen wird bei Verspätungen zudem eine Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken gewährleistet.

Entschädigung: bei bestimmten Bedingungen

Höhe: nach Dauer & Distanz

Anspruch: ab 3 Stunden

Ausnahme: Streik, Unwetter

Verjährung: 3 Jahre

EU-Schutz: Fluggastrechte

Verpflegung: bei bestimmten Verspätungen

Annullierung: Entschädigung möglich

Flughafen Verspätung - wartender Mann

Kann die Airline die Zahlung verweigern?

Ja, die Airline kann die Zahlung verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie schwere Unwetter, Naturkatastrophen, Terrorwarnungen, politische Unruhen oder Streiks von Flughafen- und Sicherheitsmitarbeitern. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Allerdings muss die Airline dennoch Betreuungsleistungen anbieten, falls die Wartezeit erheblich ist. Wenn die Airline die Zahlung verweigert, obwohl keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, sollten Sie prüfen, ob sich eine Beschwerde oder ein rechtlicher Schritt lohnt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Flugverspätung Entschädigung Tabelle

VerspätungsdauerFlugdistanzEntschädigung
Ab 3 StundenBis 1.500 kmBis zu 250 €
Ab 3 Stunden1.500 – 3.500 kmBis zu 400 €
Ab 3 StundenÜber 3.500 kmBis zu 600 €

Anspruch auf alternative Beförderung oder Erstattung

Bei einer Annullierung oder einer erheblichen Verspätung Ihres Fluges haben Sie das Recht auf eine alternative Beförderung zum Zielort oder die Erstattung Ihres Ticketpreises. Die Entscheidung liegt bei Ihnen: Sie können wählen, ob Sie auf einen späteren Flug der gleichen Airline oder einer anderen Fluggesellschaft umgebucht werden möchten oder ob Sie die Erstattung der Kosten für den nicht angetretenen Flug verlangen. Falls Sie sich für eine Umbuchung entscheiden, muss die Airline sicherstellen, dass Sie möglichst zeitnah befördert werden. Die Erstattung umfasst auch Rückflüge, falls diese durch die Annullierung unnötig geworden sind.

Flughafen - Frau sucht alternative Flugmöglichkeit

Ihre Rechte bei Flugverspätung und -ausfall

Bei Flugverspätungen oder -ausfällen sind Passagiere durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt:

Flugverspätung Entschädigung ab wann?

Bei einer Verspätung ab 3 Stunden oder der Annullierung eines Fluges steht Betroffenen in der Regel eine Entschädigung zu, deren Höhe sich nach der Flugdistanz bemisst

Zusätzlich haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen oder eine Hotelunterbringung, falls die Wartezeit länger ausfällt. ACHTUNG: Diese Rechte gelten jedoch nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks oder politische Unruhen die Verspätung oder Annullierung verursacht haben. In solchen Fällen entfällt der Anspruch auf Entschädigung, aber Betreuungsleistungen müssen dennoch gewährt werden.

Entschädigung: ab 3 Stunden

Höhe: nach Flugdistanz

Betreuungsleistungen: Essen, Getränke, Hotel

Keine Entschädigung: bei außergewöhnlichen Umständen

Betreuungsanspruch: auch bei außergewöhnlichen Umständen

Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören:

Schlechtes Wetter

Streiks des Flughafen- oder Flugpersonals

Politische Unruhen

Sicherheitsrisiken

Naturkatastrophen

Sperrungen des Luftraums

Was tun bei Flugverspätung?

1

Zum Schalter der Fluggesellschaft gehen:
Informieren Sie sich über die Ursache und Dauer der Verspätung.

2

Schriftliche Bestätigung einholen:
Lassen Sie sich die Verspätung oder Annullierung dokumentieren.

3

Ansprüche klären:
Fragen Sie nach Betreuungsleistungen (z.B. Essen, Getränke, Hotel).

4

Belege aufbewahren:
Sammeln Sie Quittungen für alle Ausgaben, die durch die Verzögerung entstanden sind.

5

Kommunikation dokumentieren:
Speichern Sie E-Mails und Unterhaltungen mit der Airline.

6

Entschädigung prüfen:
Berechnen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und wie viel Ihnen zusteht.

Wen muss ich informieren

Fluggesellschaft

Sofort informieren, Status prüfen und Bestätigung der Verspätung

Schriftliche Bestätigung

Nachweis der Verspätung oder Annullierung einholen

Quittungen aufbewahren

Alle Ausgaben dokumentieren, z.B. Verpflegung oder Hotel

Schlichtungsstelle

Kontaktieren, falls die Fluggesellschaft nicht reagiert

Notwendige Dokumente für den Anspruch

Um Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, benötigen Sie bestimmte Dokumente. Dazu gehören die Buchungsbestätigung oder das Ticket als Nachweis Ihrer Flugbuchung. Eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft über die Verspätung oder Annullierung ist ebenfalls wichtig. Bewahren Sie zudem alle Quittungen für Ausgaben auf, die aufgrund der Verspätung entstanden sind, wie für Mahlzeiten, Getränke oder Hotelübernachtungen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der während des Fluges verwendet wurde, kann ebenfalls erforderlich sein. Je nach Fall sollten Sie auch jegliche Kommunikation mit der Airline dokumentieren.

Buchungsbestätigung oder Ticket

Schriftliche Bestätigung der Verspätung/Annullierung

Quittungen für Ausgaben (Mahlzeiten, Hotel, etc.)

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Kommunikation mit der Airline

Flugverspätung: Aussergewöhnliche Umstände und Ablehnung

Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen, wenn die Verspätung oder Annullierung durch sogenannte außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Diese Situationen liegen außerhalb der Kontrolle der Airline und schließen Ereignisse mit ein. Solche sind z.B:

  • extreme Wetterbedingungen
  • politische Unruhen
  • Terrorwarnungen
  • Sicherheitsrisiken
  • Streiks des Flughafen- oder Sicherheitskontrollpersonal

In diesen Fällen kann die Airline die Zahlung ablehnen. Allerdings müssen Passagiere trotzdem Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder eine Hotelunterkunft erhalten, wenn sie lange warten müssen.

Aussergewöhnliche Umstände - vereistes Flugzeug
Flughafen Personalstreik

Streik und andere Sonderfälle

Streiks sind ein häufiger Sonderfall, der als außergewöhnlicher Umstand gelten kann. Wenn der Streik von Flughafenmitarbeitern oder der Sicherheitskontrolle ausgeht, haftet die Fluggesellschaft in der Regel nicht für die Verspätung oder Annullierung. Handelt es sich jedoch um einen Streik des Airline-eigenen Personals, wie der Piloten oder der Kabinencrew, können Entschädigungen unter Umständen trotzdem eingefordert werden. Andere Sonderfälle, wie medizinische Notfälle an Bord oder technische Defekte, die nicht auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind, können ebenfalls als außergewöhnliche Umstände gelten. Jede Situation wird individuell geprüft, und es lohnt sich, den Anspruch dennoch geltend zu machen.

Flugverspätung – Geld zurück dank Drittanbieter

Dienstleister, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben, können eine große Hilfe sein, wenn es darum geht, Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Diese Unternehmen übernehmen den gesamten Prozess – von der Prüfung des Anspruchs über die Kommunikation mit der Airline bis hin zu rechtlichen Schritten, falls nötig. In vielen Fällen arbeiten sie auf Provisionsbasis, sodass nur eine Gebühr fällig wird, wenn die Entschädigung erfolgreich eingezogen wurde. Dies macht die Durchsetzung von Ansprüchen einfach und stressfrei, besonders wenn die Airline die Zahlung verweigert oder nicht reagiert. Solche Dienstleister sind oft eine effiziente Lösung, um unkompliziert zu Ihrem Recht zu kommen.

Dienstleister die Sie unterstützen bei Rückerstattung

Erweiterte Reisethemen: Bahn- und Fernbusfahrgastrechte

Bahn- und Fernbusfahrgäste haben ebenfalls Rechte, wenn es zu Verspätungen oder Ausfällen kommt. Bei Zugverspätungen von mehr als 60 Minuten steht Reisenden eine teilweise Erstattung des Fahrpreises zu, und ab 120 Minuten kann eine höhere Erstattung beantragt werden. Auch Ansprüche auf Verpflegung und alternative Beförderung sind je nach Situation vorgesehen. Fernbusfahrgäste haben bei Verspätungen von mehr als 90 Minuten Anspruch auf Erfrischungen oder eine Hotelunterkunft, wenn eine Übernachtung notwendig wird. Es ist wichtig, Quittungen aufzubewahren und sich Verspätungen schriftlich bestätigen zu lassen, um mögliche Erstattungen einzufordern.

VerkehrsmittelVerspätungsdauerAnspruch
BahnAb 60 Minuten• Teilweise Erstattung des Fahrpreises
• Anspruch auf alternative Beförderung/Verpflegung
BahnAb 120 MinutenHöhere Erstattung des Fahrpreises
FernbusAb 90 MinutenErfrischungen oder Snacks
FernbusÜber 90 Minuten (mit Übernachtung)Hotelunterkunft

FAQ Verspätung Flug

Eine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn Ihr Flug bei der Ankunft eine Verspätung von mindestens 3 Stunden hat, vorausgesetzt, die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht.

Bei einer Verspätung von 2 Stunden haben Sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, aber Sie können Betreuungsleistungen wie Essen und Getränke erhalten, wenn Ihre Wartezeit länger andauert.

Die Höhe der Entschädigung bei einer Verspätung von 3 Stunden hängt von der Flugdistanz ab:

  • Bis 1.500 km: bis zu 250 €
  • 1.500 – 3.500 km: bis zu 400 €
  • Über 3.500 km: bis zu 600 €

Ein Flug kann theoretisch unbegrenzt verspätet sein, aber ab einer Verspätung von 3 Stunden bei der Ankunft haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Bei längeren Wartezeiten haben Sie zudem Anspruch auf Betreuungsleistungen und eventuell eine alternative Beförderung.

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